Quartierpläne

Mit dem Quartierplan werden neben den Landumlegungen die notwendigen Erschliessungen und Ausstattungen (Strassen, Werkleitungen, Freiräume oder Lärmschutz) für ein Gebiet sowie deren Finanzierung geregelt. In weitgehend unbebauten Gebieten wird dafür vorgängig ein Entwurf mit der angestrebten städtebaulichen Struktur ausgearbeitet. In bereits überbauten Gebieten können sich die Vorgaben eines Quartierplans auf die notwendigen Teilmassnahmen beschränken.


Ausgeführtes Beispiel:

  • Quartierplan Müli / Breiti, Lufingen
  • Bauliche Umsetzung Quartierpläne siehe Abteilung Infrastruktur / Tiefbau (Bsp. Aemet Birmensdorf)

Für Fragen:

Susanne Vetsch
043 500 45 94