Kontrollorgan baulicher Zivilschutz

Für die Mandatsgemeinden Geroldswil, Unterengstringen, Oberengstringen, Lufingen, Oberembrach, Rüschlikon und Kilchberg

  • erteilen wir Auskünfte, ob eine Schutzraumbaupflicht besteht oder Ersatzabgaben geleistet werden können. Hierfür steht Ihnen die Ansprechperson für Schutzräume (Kontrollorgan) zur Verfügung. Kontrollorgane weiterer Gemeinden siehe Link.
  • prüfen wir die Schutzraumeingaben inkl. den Statischen Nachweisen (nach TWK 2017)
  • nehmen wir die Schutzraumbauten ab und führen periodische Kontrollen durch
  • erstellen wir die Ausgleichsgebietsplanung (ausgeführt für die Gemeinden Geroldswil, Unterengstringen, Oberengstringen, Kilchberg und Rüschlikon)

Für Fragen

zu Schutzräumen:

Schutzraum-Kontrollorgan und Periodische Schutzraumkontrollen:
Philipp Grieder
043 500 45 78

Statische Berechnungen nach TWK 2017:
Markus Campagnoli
043 500 45 95

Falls Ersatzabgaben geleistet werden können, …

… sind folgende Unterlagen dem Kontrollorgan einzureichen:

  • Formular Entscheid Bauherrschaft
  • Baugesuchsformular
  • Baubewilligung
  • Situationsplan (Kopie des Katasterplans 1:500)
  • 1 Satz bewilligte Baueingabepläne 1:100 (Grundrisse, Schnitte)

Falls eine Schutzraumbaupflicht besteht, …

… sind folgende Unterlagen dem Kontrollorgan zur Projektgenehmigung einzureichen (spätestens 2 Monate vor Baufreigabe):

  • Baugesuchsformular
  • Baubewilligung
  • Situationsplan (Kopie des Katasterplans 1:500) mit eingezeichnetem Schutzraum, Notausstieg oder Fluchtröhre und Trümmerbereich
  • Grundriss und Schnitt (1:50) des Schutzraumes, aus denen sämtliche Komponenten der Belüftungseinrichtung, sowie die Anordnung der Toiletten, Liegestellen und Beleuchtung ersichtlich sind.
  • 1 Satz bewilligte Baueingabepläne 1:100 (Grundrisse, Schnitte und Fassaden)
  • 1 Satz Statische Berechnung inklusive Armierungsskizzen, Nachweis der Konstruktionsstärken. Alle Unterlagen möglichst auf A4, gelocht und mit Heftverschluss gebunden zwecks Kontrollvermerken, allfälliger Weiterleitung an Kanton, späteren Kopierens und Rückversand der Korrekturen.

Bitte beachten:

  • Änderungen am Projekt sind bewilligungspflichtig
  • 2 Sätze Schalungs- und Bewehrungspläne sind uns spätestens 1 Monat vor dem Betonieren der Bodenplatte zur Kontrolle einzureichen. Gerne auch als PDF zur Vorprüfung. Wir erwarten, dass die Pläne und Bewehrungslisten von Ihnen intern kontrolliert wurden. Wir beschränken uns auf TWK-relevante Stichproben.
  • Meldung der Bewehrungskontrollen 3 Tage vor dem Betonieren.